Julie Sabel

Julie Sabel, geb. Jordan, sel. A., 1862

Julie Sabel aus St. Goar wurde 1771 als Tochter von Isak und Rachele Jordan geboren. Sie verstarb 1862 in Wiesbaden und erhielt der jüdischen Tradition entsprechend einen schlichten, aber im Vergleich zu älteren Steinen deutlich größeren Grabstein. Die Inschrift gibt trotz des verfügbaren Platzes kaum Hinweise auf ihr Leben. Über ihr Wesen wird festgehalten, dass sie vornehm und tüchtig war. Die Inschrift verrät außerdem, dass Julie Sabel in hohem Alter verstarb.

Transkription des Grabsteins

Verheiratet war Julie Sabel mit Jakob Sabel, mit dem sie in Wiesbaden lebte, und der vermutlich ebenfalls auf dem Friedhof beigesetzt ist. Sein Stein ist allerdings nicht erhalten. Jakob Sabel bemühte sich 1798 um den Kauf des Badhauses „Zum Goldenen Brunnen“ in der Langgasse 34, das er für seine Verlobte erwerben wollte. Alle Angebote wurden bei der Stadtverwaltung als „unstatthaft“ bewertet und das Letzte am 25. Februar 1798 „ein für alle mal abgeschlagen.“
Das Badehaus bestand unter dem Namen „Zum Hirsch“ bereits seit dem 16. Jahrhundert und wurde nach 1729 durch die jüdische Familie Gerson betrieben. Nach dem Verkauf des Badehauses 1761 bemühten sich in späteren Jahren mehrere jüdische Familien erfolglos um die Übernahme. Anfang des 19. Jahrhunderts vermietete Bernhard Bär Fremdenzimmer im Haus. Bernhard Bär, Hofgoldsticker, starb am 14. September 1868 in Wiesbaden und ist ebenfalls auf dem Friedhof beigesetzt.

Im Vergleich zu älteren Grabsteinen fällt bei Julie Sabels Stein neben der Größe auf, dass die Inschrift nicht nur auf Hebräisch verfasst ist, sondern sich eine deutsche Aufschrift an den hebräischen Teil anschließt. Die Ergänzung ist auf die im 19. Jahrhundert einsetzende Reformbewegung im Judentum zurückzuführen. Zum einen konnte nicht mehr vorausgesetzt werden, dass alle Mitglieder der Gemeinde des Hebräischen mächtig waren. Zum anderen gab es Bestrebungen, sich der deutschsprachigen Mehrheitsgesellschaft anzupassen. Üblich war die Vorderseite des Grabsteins mit einer hebräischen Inschrift zu versehen. Auf der Rückseite wurde eine schlichte deutsche Aufschrift platziert. Dieses Vorgehen hielt sich bis ins ausgehende 19. Jahrhundert.

Vgl. Stadtarchiv Wiesbaden, Sign. WI 1, Nr. 222, Fol. 132 und Fritzsche (2014): 300 Jahre jüdisches Kur- und Badewesen in Wiesbaden.