Ferdinand Drucker sel. A., 1846
Der Grabstein des Ferdinand – eigentlich Uri – Drucker ist schlicht gestaltet. Seine Inschrift weicht jedoch von der jüdischen Tradition ab, keine weiteren biografischen Angaben zu machen. Sie nennt den Beruf und das Amt des Verstorbenen, der Oberappellationsgerichtsprokurator war. Diese Veränderung in der Gestaltung ist Zeichen der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie spiegeln die Beziehung von Juden und Nicht-Juden wider. Ein Anpassungsprozess hatte begonnen.
Den Titel Oberappellationsgerichtsprokurator trug ebenfalls der zur gleichen Zeit wie Drucker lebende Jurist und Politiker August Hergenhahn, nach dem die den Friedhof südlich begrenzende Straße benannt ist.