Emanzipation und Bürgerrechte
Ab 1356 besaßen Kurfürsten das Recht, Schutzgeld und Sonderabgaben von Juden zu fordern. Das sogenannte Judenregal war ursprünglich nur dem Kaiser vorbehalten, der es an Reichsstädte, bischöfliche Kammern oder Reichsfürsten delegieren oder verpfänden konnte. Bürgerrechte erhielten Juden nicht. Sie standen gegen Geldzahlungen lediglich unter dem Schutz der Obrigkeit, der sie letztlich vollkommen ausgeliefert waren. In Wiesbaden hatten Juden jährlich zwölf Goldgulden für den gräflichen Schutzbrief zu entrichten. Der Besitz liegender Güter war ihnen verwehrt. Bis 1801 konnte nur der älteste Sohn oder die älteste Tochter einer Familie dem Vater als Schutzjude nachfolgen. Durch die 1732 von Charlotte Amalie von Nassau erlassene Judenordnung erfuhren Jüdinnen und Juden zahlreiche Einschränkungen in der Glaubens- und Geschäftsausübung. Trotz des Einflusses der Aufklärung unterlagen sie tiefgreifenden Beschränkungen.
Judenordnung 1732. In: WI 1, Nr. 222, Fol. 100-105
Schutzbrief von Samuel Jessel von Breckenheim, 1802. In: Stadtarchiv Wiesbaden, NL 189